Mopedführerschein mit 15: Ramsauer zweifelt zu Recht am schwarz-gelben Beschluss
Offensichtlich hegt Minister Ramsauer berechtigte Zweifel gegen die Absenkung des Mindestalters beim Mopedführerschein, aber er fühlt sich an den schwarz-gelben Bundestagsbeschluss gebunden. Diesem Umstand will er durch einen Modellversuch gerecht werden. Er sollte dem Vorstoß komplett einen Absage erteilen, sagt Kirsten Lühmann.
Wir sind erleichtert, dass Minister Ramsauer auf unseren massiven Protest reagiert hat und langsam davon Abstand nimmt, das Mindestalter für den Mopedführerschein in der Klasse AM auf 15 Jahre abzusenken. Ob jetzt ein Modellversuch der richtige Weg ist herauszufinden, ob 15-Jährige auf ein Moped gehören oder nicht, ist zu bezweifeln. Die Länder werden letztlich entscheiden müssen, ob es ihnen wert ist, dies auf Kosten der Sicherheit Jugendlicher herauszufinden.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer kündigte an, über einen Modellversuch vor einer allgemeinen Einführung des umstrittenen Mopedführerscheins mit 15 Jahren nachzudenken. Offensichtlich hegt Herr Ramsauer berechtigte Zweifel gegen die Absenkung des Mindestalters, aber er fühlt sich an den schwarz-gelben Bundestagsbeschluss gebunden. Diesem Umstand will er durch einen Modellversuch gerecht werden. Er sollte dem Vorstoß komplett eine Absage erteilen. Die Vernunft wird auf seiner Seite sein.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der ADAC, die Deutsche Verkehrswacht, der ACE, der AvD und viele andere haben mehrfach größte Bedenken gegen die geplante Absenkung des Mindestalters für Mopedfahrer geäußert. Aber CDU/CSU und FDP zeigten sich bisher davon völlig unbeeindruckt und beschlossen im Bundestag die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre. Die Regierungskoalition ignoriert sogar die Studie der bundeseigenen Anstalt für Straßenwesen (BASt), die als Ergebnis empfiehlt, das Mindestalter nicht abzusenken, da das Unfallrisiko für jugendliche Zweiradfahrer umso höher liege, je jünger und unerfahrener sie sind.
Würde Ramsauer den Beschluss der Regierungsfraktionen umsetzen, könnten bereits 15-jährige Jugendliche zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h zu fahren.