Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht nicht zum Nachteil der Kommunen
Der heutige Kabinettsbeschluss des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wenden wir uns scharf gegen die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe. Es ist bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit sich der vorliegende Gesetzentwurf über die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2009 hinwegsetzt. Eine europarechtliche Notwendigkeit gibt es dafür nicht.
Gleiches gilt für die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven nehmen die Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren stoffliche Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu. Schon deshalb muss die flächendeckende Entsorgung in kommunaler Hand liegen. Daseinsvorsorge im Abfallbereich heißt auch, dass Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute kommen müssen und nicht der Gewinnmaximierung privater Unternehmen dienen. Nur so können eine stabile Gebührenkalkulation und gute Arbeitsplätze zukünftig gewährleistet werden. Eine dauerhafte, unabhängig vom Marktgeschehen organisierte Wertstoffsammlung in kommunaler Hand sichert auch langfristig und nachhaltig die ökologischen Ziele der Kreislaufwirtschaft.
Schwarz-Gelb hat sich wieder einmal dafür stark gemacht, private Entsorger beim lukrativen Zugriff auf die Wertstoffe vor den Kommunen zu bevorzugen. Ihre anti-kommunale Einstellung wird zum Prinzip.