Pressemitteilung
Kindeswohl darf nicht verletzt werden
Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:
- eine ausreichende medizinische Ausbildung der Person, die eine Beschneidung vornehmen darf;
- die Vornahme einer lokalen Betäubung;
- eine umfassende Aufklärung der Eltern durch einen Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs;
- die Bescheinigung eines Mediziners, dass der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung erlaubt;
- ein „natürliches Vetorecht“ älterer Jungen wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.