Pressemitteilung

Bei Kinderrechten nicht länger auf der Bremse stehen

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte erklären die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht und die familien- und jugenpolitische Sprecherin Caren Marks:

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in der Verfassung gestärkt werden. Allerdings steht die Bundesregierung bei der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf der Bremse, erklären Marlene Rupprecht und Caren Marks.

 

Kinderrechte müssen weiter gestärkt und bekannter gemacht werden. Die Umsetzung von Kinderrechten muss überall in Deutschland selbstverständlich sein. Ein stärkeres Engagement der Bundesregierung ist daher dringend erforderlich.

 

Aus der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention sind nicht die notwendigen Gesetzesänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht erfolgt. Flüchtlingskinder haben auch keinen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Sie werden daher benachteiligt.

 

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen auch in der Verfassung gestärkt werden. Allerdings steht die Bundesregierung bei der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf der Bremse.

 

Am Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November wird weltweit der Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert. Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 22 Jahren von der UN-Generalversammlung verabschiedet.

 

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