Kinder konsequenter vor sexuellem Missbrauch schützen
Kinder müssen konsequenter vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Wenn die EU jetzt mit einem Richtlinien-Vorschlag darauf abzielt, Kinder besser zu schützen und Kinderpornografie im Internet einen Riegel vor zu schieben, ist das richtig. Für einige Vorhaben in der Richtlinie gilt aber: Das Ziel ist gut, der im EU-Richtlinien-Vorschlag aufgezeigte Weg ist falsch, erklären Christine Lambrecht und Burkhard Lischka.
Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und für mehr Opferschutz stark. Kinder müssen konsequenter vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Wenn die EU jetzt mit einem Richtlinien-Vorschlag darauf abzielt, Kinder besser zu schützen und Kinderpornografie im Internet einen Riegel vor zu schieben, ist das richtig. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern.
Für einige Vorhaben in der Richtlinie gilt aber: Das Ziel ist gut, der im EU-Richtlinien-Vorschlag aufgezeigte Weg ist falsch. Die SPD stellt sich gegen die Forderung der EU, europaweit Netzsperren im Internet einzuführen. Der Weg der symbolpolitischen und ungeeigneten Netzsperren muss aufgegeben werden. Wir brauchen statt dessen europaweit die Löschung von Webseiten, die Kinderpornografien enthalten. Das wirksamste Mittel für die Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten im Internet und für einen effektiven Schutz der Opfer ist die Löschung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten. Dazu ist die internationale Zusammenarbeit zu verstärken und zeitgemäß zu gestalten.
Lässt sich Europa, was diesen Richtlinien-Vorschlag angeht, nicht umstimmen, ist das auch das Aus für den deutschen dreistufigen Jugendschutz. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen, wie wir sie im deutschen Sexualstrafrecht kennen, würde fallen. Und auch das wäre falsch. Denn dieser Differenzierung liegt die richtige Überlegung zugrunde, dass die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund der zunehmenden sexuellen Reife unterschiedlich zu beurteilen ist. Es ist nicht das gleiche, ob es sich um ein 10-jähriges Kind oder einen fast 18-jährigen Jugendlichen handelt.
So wie der Richtlinien-Vorschlag konzipiert ist, kann der verliebte 18-Jährige, der übers Netz bei einer 17-Jährigen anklopft und sich mit ihr zu Intimitäten verabredet strafbar machen, wenn es dann zu diesen Intimitäten kommt. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir müssen "Grooming", also die Anbahnung sexuellen Missbrauchs durch das Internet, unter Strafe stellen, aber wir dürfen Heranwachsende bei ihren ersten, ganz normalen sexuellen Kontakten nicht kriminalisieren.
Und: Wir brauchen mehr Opferschutz. Wir erleben derzeit, wie aus allen Winkeln der Republik neue Meldungen über Kindesmissbrauch an die Öffentlichkeit drängen. Jahrzehntelang haben die Opfer geschwiegen. Für viele Betroffene gab es einfach keine Anlaufstelle. Sie konnten sich nicht anvertrauen.
Eine Gesellschaft, die das Thema Kindesmissbrauch verdrängt und tabuisiert, kann den Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Kindern nicht gewinnen. Deshalb ist es notwendig, mehr Anlaufstellen zu schaffen, an die sich Kinder und Jugendliche in ihrer Not wenden können. Wir brauchen Schulungsprogramme für Lehrer, Erzieher, Priester, Ärzte und Sozialarbeiter, damit diese sexuellen Missbrauch erkennen und adäquat reagieren können. Daneben müssen Therapieangebote für pädophile Täter vorgehalten werden.