Pressemitteilung

Kampf gegen Altersarmut: Bundesregierung unterschätzt Gefahr

Zur abschließenden Beratung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 17/1747) zur Bekämpfung von Altersarmut und weiterer Anträge der anderen Oppositionsparteien zum Thema im Plenum erklären der zuständige Berichterstatter Anton Schaaf und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Es zeichnet sich ab, dass Altersarmut wieder zu einem Problem in Deutschland wird, wenn wir nicht sofort handeln. Ohne Gegenmaßnahmen, die zum einen schon während der Erwerbsphase ansetzen, aber auch nachgelagert niedrige Renten aufstocken, wird das Risiko im Alter auf Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein, weiter zunehmen. Diese Überzeugung teilte auch die Mehrzahl der befragten Sachverständigen bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 27. September 2010.

Mit unserem Antrag "Das Risiko von Altersarmut durch veränderte rentenrechtliche Bewertungen von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit und der Niedriglohn-Beschäftigung bekämpfen” (Drs. 17/1747), bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion die bereits im SPD-Wahlprogramm beschlossenen Forderungen zu rentenrechtlichen Verbesserungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen wonach

  1. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Einbeziehung in die Gesamtleistungsbewertung besser bewertet werden sollen, wenn beim Rentenzugang der Versicherten nicht mindestens 30 Entgeltpunkte vorhanden sind. Von der Einbeziehung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit profitieren insbesondere Personen, die heute aufgrund des anzurechnenden Partnereinkommens keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

  2. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beitragszeiten bis zum 1. Januar 2011 fortzuführen ist. Hier werden vor allem Frauen begünstigt, die während einer Beschäftigung oft weniger als drei Viertel des Durchschnittseinkommens verdient haben.

Auch wenn der eigentliche Schlüssel zur Bekämpfung von Altersarmut auf dem Arbeitsmarkt liegt, muss sozialpolitisch flankierend eingegriffen werden. Damit auch die gegenwärtig von Niedriglöhnen und Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen von entsprechenden Änderungen profitieren, ist das Rentenrecht unseren Vorschlägen entsprechend umzugestalten. Dabei setzen wir auf rentenpolitische Maßnahmen, die die Lebensleistung der Versicherten berücksichtigt. Unseres Erachtens kann nur eine nachgelagerte Betrachtung die Zielgenauigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut gewährleisten.

Was unternimmt die Bundesregierung gegen Altersarmut? Sie verabschiedet ein Sparpaket, dass vor allem zu Lasten der Beschäftigten geht und die Gefahr von Altersarmut erhöht. Dagegen hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Regierungskommission zur Bekämpfung von Altersarmut ihre Arbeit noch nicht einmal aufgenommen.

Nach der von der Bundesregierung vorgesehenen Regelung im Haushaltsbegleitgesetz werden bei Bezug von Arbeitslosengeld II von 2011 an statt Pflichtbeitragszeiten Anrechnungszeiten anerkannt, was sich zwar positiv auf die Rentenberechnung beim späteren Bezug einer Erwerbsminderungsrente auswirkt, es wird allerdings verschwiegen, dass diese "Wohltat" von den Versicherten bezahlt werden muss. Die Bundesregierung spart bei den Steuern auf Kosten der Sozialkassen. Zum anderen hängt die Inanspruchnahme bestimmter Rentenleistungen von den Pflichtbeiträgen der Versicherten ab, wer also immer wieder nur unterbrochene Beschäftigungszeiten vorweisen kann, wird sich in Zukunft schwertun, überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Leistungen der Rehabilitation aufzubauen. Die Argumentation von Schwarz-Gelb verschleiert den Ernst der Lage für die Versicherten.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
1475
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