Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention zügig umsetzen
Deutschland muss das Protokoll zur UN-Kinderrechtskonvention schnell ratifizieren. Auch die deutsche Gesetzeslage muss dann rasch überprüft werden, inwieweit sie stärker den Kinderrechten Rechnung tragen muss, erklärt Marlene Rupprecht.
Endlich können alle Kinder und Jugendlichen bei einer Verletzung ihrer Rechte eine Beschwerde einreichen. Wir begrüßen, dass Deutschland dieses neue Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. Nun muss Deutschland das Protokoll schnell ratifizieren. Auch die deutsche Gesetzeslage muss dann rasch überprüft werden, inwieweit sie stärker den Kinderrechten Rechnung tragen muss.
Die 1990 angenommene UN-Kinderrechtskonvention war die einzige Menschenrechtskonvention, die nicht individuell einklagbar war. Wir freuen uns, dass dieser Missstand beseitigt ist.