Humanbiobanken: Trotz Handlungsbedarf bleibt Bundesregierung untätig
Humanbiobanken brauchen klare Regelungen, um Erkenntnisgewinn und Arzneimittelentwicklung in Deutschland zu ermöglichen. Dies machen die Aussagen der heute vom Bundestags-Forschungsausschuss gehörten Sachverständigen deutlich. Insbesondere brauchen wir ein schlankes "Biobanken-Geheimnis" mit klaren Regeln etwa zum Beschlagnahmeverbot und zum Zeugnisverweigerungsrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist ohne detaillierte Vorfestlegungen in die parlamentarische Debatte über den Regelungsbedarf bei Biobanken gegangen. Die Anhörung zeigt: unsere Vorgehensweise war richtig. Wir wollen die Nutzung von Biobanken in der Forschung erleichtern. Hierzu brauchen wir Vertrauen und Transparenz im Sinne der Spenderinnen und Spender. Ein klarer Rechtsrahmen für Biobanken behindert nicht die Forschung, sondern schützt wirksam vor Missbrauch und Akzeptanzproblemen.
Entgegen früherer Einlassungen von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP zieht es die Bundesregierung jedoch vor, untätig zu bleiben. Bisher ignoriert sie damit die Empfehlungen ihrer eigenen Beratungsgremien wie die des rund 1,7 Millionen Euro teuren Deutschen Ethikrates. Ein teurer Fall von Beratungsresistenz.