Eine weitere Hürde ist geschafft: Das Übereinkommen über Streumunition tritt in Kraft
Mit der 30. Ratifizierung der Konvention durch Moldava wird die internationale Konvention über Streumunition am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
Das ist ein großer Erfolg für das humanitäre Völkerrecht und die humanitäre Rüstungskontrolle. Die Konvention verbietet den Gebrauch, die Lagerung, die Produktion und den Handel mit diesen grausamen Waffen, unter denen nicht zuletzt Zivilisten zu leiden haben.
Allerdings sind wichtige Staaten, die Streumunition herstellen und verwenden, der Konvention noch nicht beigetreten. Deswegen ist die Bundesregierung aufgefordert, auf unsere Partner, die Vereinigten Staaten, und andere wichtige Staaten wie Russland und China, Israel, Indien, Pakistan und Georgien einzuwirken, dass sie das Vertragswerk unterstützen und ihm beitreten. Erst wenn alle Staaten dem Vertrag beigetreten sind, kann diese Munition weltweit beseitigt werden.
Wir werden uns weiter für die Universalisierung des Vertrages einsetzen und uns für die Opferhilfe in all ihren humanitären und entwicklungspolitischen Dimensionen stark machen.