Pressemitteilung

Härtere Strafen für fremdenfeindliche Gewalttaten

Zur für kommenden Donnerstag geplanten Ersten Lesung des SPD-Gesetzesentwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Nicht erst seit den Zwickauer Neonazi-Morden ist klar: Wir müssen stärker gegen hassgeleitete, rassistische und fremdenfeindliche Taten vorgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion legt in dieser Woche dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu Änderung des Strafrechts vor, damit solche Taten strafverschärfend berücksichtigt werden können, erklärt Burkhard Lischka.

 

Spätestens seit der Zwickauer Terrorzelle ist klar: In Deutschland gibt es seit vielen Jahren braune Gewalt und Terror. 16.375 rechtsextreme Straftaten, darunter 762 Gewalttaten allein im Jahr 2010. Das ist die Realität, mit der wir uns endlich verstärkt auseinander setzen müssen. Opfer rechtsextremer Gewalttaten sind häufig Ausländer und Ausländerinnen, Obdachlose, Menschen mit anderer Hautfarbe oder Gesinnung und Homosexuelle. Die von den Rechten ausgehenden Angriffe sind in der Regel nicht nur brutaler und rücksichtsloser als normale Körperverletzungen, sie verunsichern und bedrohen darüber hinaus auch andere Angehörige dieser genannten Gruppen, sich zum Beispiel zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten in die Öffentlichkeit zu begeben. Diese Form der Kriminalität stört den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und stellt fundamentale Menschenrechte infrage.

 

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Rechtsprechung dazu anhalten, hassgeleitete, insbesondere rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Gewalttäters bei der Festsetzung einer angemessenen Strafe stärker strafschärfend zu berücksichtigen als bisher. Die von uns geforderte Änderung hätte auch Auswirkungen auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden, die diesen Aspekt zukünftig im Ermittlungsverfahren stärker betonen und etwaige Beweismittel sichern müssten.

 

Bereits 2000 forderte die EU-Kommission gegen Rassismus und Intoleranz die Bundesrepublik auf, Straftaten mit rassistischem Hintergrund als erschwerenden Faktor bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Viele europäische Nachbarländer haben diesen Aspekt bereits in ihren nationalen Gesetzen verankert, so beispielsweise Großbritannien und Österreich. Es ist an der Zeit, dass nun auch endlich Deutschland mit diesem Gesetzesentwurf nachzieht.

 

 

 

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