Pressemitteilung

Glückwunsch an die IG-Metall – Auftrag an die Regierung

Anlässlich des Tarifabschlusses in der Stahlindustrie erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Der Tarifabschluss ist eine gute Lösung. Wir begrüßen dieses Ergebnis und beglückwünschen die IG-Metall zu dem Verhandlungserfolg. Erstmals wird Leiharbeitern der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft wirksam zugebilligt.

Leider aber sind nicht alle Branchen so verhandlungsstark wie die Stahlindustrie. Deshalb muss die Regierung per Gesetz dort handeln, wo andere Lösungen nicht möglich sind. Wir fordern die Regierung auf, den Grundsatz des equal pay endlich für alle Leiharbeitnehmer in allen Branchen gesetzlich zu garantieren.

Diese Forderung ist zentral im Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für "Fairness in der Leiharbeit", der am morgigen Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten wird.

Leiharbeit darf nicht länger denen dienen, die branchenübliche Löhne und arbeitsrechtlichen Schutz umgehen wollen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss endlich - vor allem im Hinblick auf das Entgelt - für alle Leiharbeitnehmer gelten. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage läuft dieser Grundsatz ins Leere, da Abweichungen durch Tarifverträge erlaubt sind. Dies wurde erst letzte Woche auch vom Deutschen Juristentag mit großer Mehrheit kritisiert.

Die SPD fordert: Allenfalls während einer sehr kurzen Einarbeitungszeit darf ein niedrigerer Lohn als für einen vergleichbaren Stammbeschäftigten gezahlt werden.

Zweitens sieht der Gesetzentwurf der SPD Regelungen vor, die einen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern. Außerdem müssen die Rechte von Betriebsräten in den Entleihbetrieben verbessert werden, um eine effektive Interessenvertretung sowohl der Leiharbeitnehmer im Betrieb als auch die der Stammbeschäftigten zu ermöglichen.

Der parallel vorliegende Gesetzentwurf der Arbeitsministerin bezüglich Leiharbeit hingegen entspricht der Logik der Regelsatzpläne: Erst werden hohe Erwartungen geweckt, dann passiert praktisch nichts. Einzig die besonders spektakulären Missbrauchsfälle wie bei Schlecker wären verboten. Das reicht nicht und wäre so, als wenn das Strafrecht Diebstahl allgemein erlauben und ausschließlich Diebstähle von Kunstwerken verbieten würde - werden diese doch in der Presse meist als besonders spektakulär wahrgenommen.

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
1303
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