Gemeinsames Vorgehen zur Zukunft der Sicherungsverwahrung möglich und nötig
Es besteht Einigkeit, dass wir die Sicherungsverwahrung auch in Zukunft brauchen. Es wäre allerdings schneller möglich und auch schneller nötig gewesen, den Gesetzentwurf vorzulegen. Wir halten den nun vorgeschlagenen Weg zu einem neuen System der Sicherungsverwahrung für gangbar, erklärt Olaf Scholz.
Es besteht Einigkeit, dass wir die Sicherungsverwahrung auch in Zukunft brauchen. Es wäre allerdings schneller möglich und auch schneller nötig gewesen, den Gesetzentwurf vorzulegen. Es geht nicht nur um ein Problem der Regierung, sondern eine Aufgabe des Parlaments. Und deshalb ist es irritierend wie lange es gedauert hat und wie wenig der Versuch gemacht worden ist, die Opposition und die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das ist ein Problem, weil mit der Lösung Konsequenzen für die Länder verbunden sind. Deshalb müssen wir die Länder einbeziehen und zu einem gemeinsamen Ergebnis mit ihnen kommen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht stellt uns vor eine große Herausforderung. Als größte Demokratie in Europa müssen wir einen guten Umgang mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte pflegen und respektieren, was er gesagt hat. Wir stehen deshalb in der Pflicht, eine Gesetzgebung zu schaffen, die seinen Vorgaben entspricht.
Wir halten den nun vorgeschlagenen Weg zu einem neuen System der Sicherungsverwahrung für gangbar. Es ist wichtig, dass wir die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen und ein anderes System finden. Insofern findet der Weg, den das Gesetz vorschlägt, unsere Unterstützung, wenn auch nicht in allen Details, über die noch beraten werden muss. Es ist vernünftig, die Sicherungsverwahrung auf Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung zu beschränken, wobei aber fraglich ist, ob das wirklich durchgehalten worden ist.
Wir sind bereit, den Weg zu diskutieren und mitzugehen, der die Frage der psychisch gestörten Gewalttäter, die sogenannten Altfälle, betrifft. Da gibt es keine einfache Lösung. Wir werden den Sachverständigen genau zuhören. Wo wir zu neuen Erkenntnissen kommen, muss akzeptiert werden, dass nicht alles so bleibt, wie es jetzt im Gesetzentwurf steht. Eine Regelung aber ist notwendig. Es wäre nicht erträglich, dass gefährliche Straftäter in der Bundesrepublik frei herumlaufen, nur weil wir nicht richtig überlegt haben, was man machen kann.