Für ein gemeinsames europäisches Asylrecht
Europa braucht gemeinsame Regeln für Asylverfahren, um Flüchtlingen gleiche Rechte zu gewähren, Missbrauch vorzubeugen und eine faire Verteilung zwischen den EU-Staaten zu gewährleisten. Der angekündigte Widerstand von Innenminister Friedrich gegen eine einheitliche Asylpolitik ist nicht hilfreich. Zudem widerspricht er damit der bisherigen Position der Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin hatte dem Aufbau eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012 auf dem Europäischen Rat von Stockholm im Dezember 2009 zugestimmt. Die EU-Kommission hat nun einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der die Kritik der Bundesregierung aufgenommen hat.
Statt populistisch vor Asylbewerbern zu warnen sollte Minister Friedrich sich dafür einsetzen, dass ein gemeinsames europäisches Asylrecht entsteht. Ohne einheitliche europäische Verfahren und Standards besteht die Gefahr, dass die EU-Staaten ihre Grenzen wieder aufbauen, wie gerade im Fall von Dänemark geschehen. Dadurch wäre das EU-Recht auf freien Personenverkehr gefährdet.
Die EU-Staaten sind durch europäisches Recht verpflichtet, die Rechte der Asylsuchenden auf Wahrung der Menschenwürde und das Recht auf Bewegungsfreiheit zu schützen. Dazu gehört nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Asylsuchende. Minister Friedrich sollte dies beachten.