Pressemitteilung

Freiwilligendienstleistende sind keine Ausfallbürgen

Anlässlich der aktuellen Forderung des Städte- und Gemeindebunds, ein Aktionsprogramm Kinderbetreuung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes aufzulegen, erklärt der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

Sönke Rix warnt davor, im Bundesfreiwilligendienst ein Allheilmittel zu sehen. Er darf kein Ausfallbürge werden für die sozialpolitischen Aufgaben, denen wir uns in den kommenden Jahren zu stellen haben. Grundsätzlich gilt: Freiwilligendienste dürfen nicht zum Ersatz für soziale Arbeit, für arbeitsmarktpolitische oder Wiedereingliederungsmaßnahmen werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein.

 

Wir warnen davor, in dem Bundesfreiwilligendienst ein Allheilmittel zu sehen. Er darf kein Ausfallbürge werden für die sozialpolitischen Aufgaben, denen wir uns in den kommenden Jahren zu stellen haben. Das gilt sowohl für den Bereich der Pflege als auch für die Kinderbetreuung.

 

Der Bundesfreiwilligendienst ist - genau wie die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ - eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements und ein Bildungsdienst.

 

Freiwilligendienst-Leistende können wertvolle, zusätzliche und unterstützende Arbeit im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich leisten. Durch ihr Engagement und ihren Einsatz sind sie ein Gewinn für ihre Einsatzstelle.

 

Allerdings können sie die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten nicht ersetzen. Hier benötigen wir auch und besonders im frühkindlichen Bereich gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Die gebotene Planungssicherheit, die die Träger und Leitungen von Kindertagesstätten brauchen, wäre zudem mit dem Einsatz von Freiwilligen nicht gegeben.

 

Grundlegend ist jedoch unser grundsätzliches Verständnis von Freiwilligendiensten: Sie dürfen generell nicht zum Ersatz für soziale Arbeit, für arbeitsmarktpolitische oder Wiedereingliederungsmaßnahmen werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein.

 

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
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372
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