Fortsetzung der schwarz-gelben Klientelpolitik zu Lasten der Kommunen
Schwarz-Gelb beabsichtigt auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen bei Leasing und Factoring auch dann zu verzichten, wenn diese Unternehmen nur überwiegend Finanzierungsdienstleistungen erbringen. Zukünftig sollen die Finanzdienstleistungen aller Unternehmen begünstigt sein, bei denen mindestens 50 Prozent der Umsätze auf Finanzdienstleistungen entfallen.
Als die Große Koalition im letzten Jahr die Einbeziehung von Leasing und Factoring in das sogenannte Gewerbesteuerprivileg beschloss, wurde auf diese Ausweitung der Begünstigung mit guten Gründen verzichtet. Die Einbeziehung erfolgte, um eine steuerliche Benachteiligung von Leasing und Factoring gegenüber der Kreditvergabe von Banken zu verhindern. Der Verzicht auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung ist deshalb nur bei Finanzdienstleistungen und nur bei solchen Unternehmen, die ausschließlich Finanzdienstleistungen erbringen, gerechtfertigt.
Die Ausweitung der Begünstigung auf weitere Leasing- und Factoring-Unternehmen kann auch nicht durch das fehlende Ausschließlichkeitskriterium bei den Banken begründet werden. Für die Tätigkeit von Leasing- und Factoring-Unternehmen und Banken gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Anders als die Banken unterliegen Leasing- und Factoring-Unternehmen beispielsweise nur einer eingeschränkten Finanzaufsicht.
Die weitere Begünstigung von Leasing-und Factoring-Unternehmen ist somit ein zusätzliches Beispiel für die schwarz-gelbe Klientelpolitik zu Lasten der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen.