Pressemitteilung

FDP verhindert gemeinsame Initiative für freischaffende Regisseure

Zu den gescheiterten Bemühungen der Obleute im Ausschuss für Kultur und Medien, eine gemeinsame Haltung zum Urteil des Bundesfinanzhofes vom Mai 2011 zu formulieren, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagfraktion Siegmund Ehrmann:

Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass das vom Bundesfinanzhof im Mai 2011 formulierte Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung für freischaffende Theaterregisseure nicht angewendet wird. Dies muss entsprechend vom Bundesfinanzminister verfügt werden. Würde das Urteil im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wären die Finanzverwaltungen zwingend daran gebunden. Das könnte bedeuten, dass Theater und Opern zukünftig deutlich stärker belastet oder freischaffende Theaterregisseure deutlich weniger Aufträge beziehungsweise Honorare erhalten würden. Dies träfe insbesondere freie und selbstständige Kulturschaffende, die sowieso bereits häufig unter prekären Arbeitsbedingungen leiden.

Im Mai 2011 hatte der Bundesfinanzhof anhand eines Einzelfalls festgestellt, dass selbstständig tätige Theaterregisseure künftig dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen sollten. Bisher waren auch freischaffende Theaterregisseure ganz oder zumindest teilweise von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung entspricht europäischem Recht, nachdem das kulturelle Schaffen und kulturelle Einrichtungen von der Umsatzsteuer teilweise (ermäßigter Mehrwertsteuersatz) oder ganz befreit sind.

In einem Schreiben an den Bundesfinanzminister wollten die Obleute im Ausschuss für Kultur und Medien gemeinsam dafür werben, dass dieses Urteil nicht angewendet wird. Die FDP hat sich diesem Anliegen verwehrt, sodass es keine gemeinsame Haltung des Ausschusses für Kultur und Medien gibt. Dies wäre ein starkes Signal für die Kultur und die Kulturschaffenden gewesen. Die FDP verhält sich hier absolut kulturfeindlich.

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  • 17. Wahlperiode
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1029
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