Energetische Gebäudesanierung: Schwarz-gelbe Förderung ist unsozial und ineffizient
Die heutige Anhörung hat bestätigt, dass die energetische Gebäudesanierung eines der wichtigsten Handlungsfelder einer zukunftsorientierten Energiepolitik ist. Nach dem Urteil der Sachverständigen bestehen bei der von Schwarz-Gelb vorgesehenen steuerlichen Förderung aber schwerwiegende Defizite.
Als problematisch erweist sich, dass die steuerliche Förderung bei den der Einkommensteuer unterliegenden Wohneigentümern progressionsabhängig wirkt. Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher fällt die Begünstigung aus. Es werden somit diejenigen am stärksten gefördert, die es am wenigsten benötigen. Dies ist aber nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient. Bei einkommensschwächeren Wohneigentümern kann die niedrige Förderhöhe dazu führen, dass lohnende Sanierungsmaßnahmen unterbleiben.
Gleichzeitig ist die Konzentration der Förderung auf Haushalte mit höheren Einkommen mit umfangreichen Mitnahmeeffekten bei diesen Steuerpflichtigen verbunden. Die Fördervoraussetzungen sind nach Einschätzung der Experten zu hoch und zu undifferenziert, um mit der steuerlichen Förderung die erforderliche Breitenwirkung zu erzielen. Die SPD spricht sich deshalb für selbstnutzende Wohneigentümer für eine direkte Zulage aus, die zu einer gleichmäßigen und einkommensunabhängigen Förderung führt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht außerdem keinerlei Schutz der Mieterinnen und Mieter vor sanierungsbedingten Mieterhöhungen vor. Es besteht somit die Gefahr, dass die Sanierungskosten zu Mietsteigerungen führen, aber die steuerliche Entlastungen allein beim Vermieter verbleibt. Im Interesse einer gerechten Lastenteilung fordert die SPD, die Überwälzung der Sanierungskosten in Höhe der steuerlichen Entlastung auszuschließen. Dies entspricht auch der bei der KfW-Förderung bereits geltenden Regelung.