Bundesverfassungsgericht erlaubt die Nutzung von „Steuer-CD“ zur Strafverfolgung
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf einer Steuersünder-CD basieren dürfen, wobei der Ankauf der Daten nicht unbedingt rechtmäßig sein muss, sagt Christine Lambrecht.
Wir sehen uns durch den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass eine Steuersünder-CD aus Liechtenstein oder anderen Ländern Ausgangspunkt für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein darf und es dabei nicht darauf ankommt, ob der Ankauf der Daten rechtmäßig war.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Nutzung von "Steuer-CD`s" zur Strafverfolgung. Mit seinem heute veröffentlichen Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde mutmaßlicher Steuersünder gegen eine Wohnungsdurchsuchung ab.
Der erforderliche Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt und an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. Das Karlsruher Gericht erklärte, dass die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher im Ermittlungsverfahren verwendet werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beschaffung der Daten ursprünglich rechtmäßig war. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass die Anordnung der Durchsuchung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist und nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt.