Das Mietrechtsänderungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird, ist unbrauchbar, unsozial und zerstört das System von gleichwertiger Leistung und Gegenleistung. Unter dem Vorwand der Klimapolitik werden Maßnahmen eingeführt, mit der die Schutzfunktion des Mietrechts für Mieterinnen und Mieter insgesamt beschädigt wird.

Die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten ist bei elf Prozent geblieben, es fehlt die dringend benötigte Begrenzung von Mieten bei Neuvermietung. Der geplante Mietminderungsausschluss durchbricht das Äquivalenzprinzip des Vertragsrechts.

Die Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes geschieht deshalb heute gegen alle Vernunft. Seit zwei Jahren zerpflücken Sachverständige den Gesetzentwurf, aber zur Abstimmung kommt heute nahezu derselbe Murks wie zu Beginn der Debatte.

Die einzige Einsicht, der die schwarz-gelbe Koalition sich gebeugt hat, ist die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung über drei Jahre in Gebieten mit besonders angespannter Lage am Wohnungsmarkt – Forderungen der Opposition zu einem Bruchteil aufzugreifen, um sich anschließend damit zu brüsten, ist billiger Populismus.

Die Probleme der Verdrängung von Mietern aus den angestammten Stadtteilen löst das Gesetz überhaupt nicht: Bei Neuvermietungen können weiterhin ohne Begrenzung höhere Mieten verlangt werden, was in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten einfließt und damit zu Mietsteigerungen im ganzen Viertel führt.