Pressemitteilung

Bundesregierung sägt am Post-Universaldienst

Zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:

Der Post-Universaldienst - eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen in einer bestimmten Qualität und zu erschwinglichen Preisen - ist im Postgesetz und der darauf beruhenden Post-Universaldienstleistungsverordnung für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Bisher wird der Post-Universaldienst alleine von der Deutschen Post AG (DPAG) erbracht. Diese muss nach § 56 Postgesetz jede Einschränkung des Angebots der Bundesnetzagentur sechs Monate vorher mitteilen. Nach europäischem Recht sind Universaldienstleistungen von Unternehmen, die zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet sind, von der Umsatzsteuer zu befreien. Das dient, ganz im Sinne des Gedankens der Daseinsvorsorge, der Entlastung der Kunden.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schränkt den von der Mehrwertsteuer befreiten Universaldienst - abweichend vom geltenden Postgesetz und der Universaldienstverordnung - erheblich ein: Nicht mehr umsatzsteuerbefreit sollen zum Beispiel Pakete zwischen zehn und zwanzig Kilogramm, Nachnahmesendungen und (Massen-)Sendungen zum Beispiel von Behörden, Banken, Kirchen, Ärzten, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften sein. Dies widerspricht eindeutig den europäischen Vorgaben. Die Zeche für die erhofften Steuermehreinnahmen von 300 Millionen Euro jährlich zahlen beispielsweise im Fall der Banken letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die die Mehrkosten abgewälzt werden. Andere, wie Wohlfahrtsverbände, Vereine und Kirchen werden erheblich belastet. Daran sollten CDU/CSU und FDP bei ihren nächsten Sonntagsreden über das Ehrenamt denken.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf weitet die Steuerbefreiung auf die Wettbewerber der Deutschen Post aus, ohne sie den gleichen Qualitätskriterien aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung und einer dem § 56 Postgesetz entsprechenden Verpflichtung zu unterwerfen. Unter dem Vorwand, Wettbewerb im Postsektor herstellen zu wollen, unterläuft die Bundesregierung ihre grundgesetzliche Verpflichtung, einen günstigen und flächendeckenden Universaldienst zu garantieren. Postdienstleistungen werden für viele teurer und die Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten immer schlechter.

Vielmehr als das Dogma des Wettbewerbs interessiert die Bevölkerung, wie viele Postämter noch erhalten bleiben, wie zuverlässig die neuen Post-Agenturen arbeiten und ob die im Postsektor Beschäftigten ohne staatliche Zuzahlungen von ihrer Arbeit leben können. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher muss die Post-Universaldienstverordnung überarbeitet werden, damit auch im Wettbewerb zwischen Post und Konkurrenten das flächendeckende Angebot in gleicher Qualität und zu günstigen Preisen erhalten bleibt.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
1167
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
Download