Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln
Bundesministerin Aigner muss jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, ihre Hausaufgaben zu machen und zügig eine umfassend novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen, erklären Wilhelm Priesmeier und Heinz Paula. Die Einführung des Tierschutz-TÜVs wurde jahrelang mit der Begründung der noch ausstehenden Entscheidung zur Normenkontrollklage verhindert.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil unterstrichen, dass das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht nur eine lästige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich ihre Blockadehaltung in der Tierschutzpolitik aufgeben. Die Einführung des Tierschutz-TÜVs wurde jahrelang mit der Begründung der noch ausstehenden Entscheidung zur Normenkontrollklage verhindert.
Die Koalition muss nun die längst überfällige Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes angehen. Die BVG-Entscheidung bietet die Chance einer umfassenden Neuregelung. Die schmerzfreie Ferkelkastration, die Kaninchenhaltung sowie das Verbot der betäubungslosen Kälberenthornung sind ebenfalls wichtige Forderungen, die auf der tierschutzpolitischen Agenda stehen. Ministerin Ilse Aigner muss jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, ihre Hausaufgaben zu machen und zügig eine umfassend novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen.