Bei Sicherung, Bewahrung und Nutzbarmachung des nationalen Filmerbes besteht dringender Handlungsbedarf. Das haben Experten in einem Gespräch mit dem Ausschuss für Kultur und Medien bestätigt. Siegmund Ehrmann und Angelika Krüger-Leißner fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass unwiederbringliche Verluste bei den Filmwerken vermieden werden.

 

Die Ausführungen der geladenen Experten haben den dringenden Handlungsbedarf bei Sicherung, Bewahrung und Nutzbarmachung unseres nationalen Filmerbes bestätigt. Zu lange schon hat die Bundesregierung das Thema auf die lange Bank geschoben. Die Fachleute zeigten auf, dass Deutschland beim Erhalt des audiovisuellen Erbes im europäischen Vergleich inzwischen weit zurückgefallen ist. Übereinstimmung bestand darin, dass nicht erst die Einführung der Pflichtregistrierung oder Pflichtabgabe abgewartet werden darf. Jetzt muss gehandelt werden, um unwiederbringliche Verluste bei den Filmwerken zu vermeiden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, insbesondere die Erfahrungen in den Niederlanden, Frankreich und den skandinavischen Ländern auszuwerten. Kulturstaatsminister Neumann muss die Anhörung im Ausschuss zum Anlass nehmen, die Initiative zu ergreifen und sich mit allen Beteiligten, den Filmerbeeinrichtungen, der Filmwirtschaft, den Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern, Vertretern aus Filmbildung und -vermittlung an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam Lösungen für die technischen, urheberrechtlichen und Finanzierungsfragen zu finden. Die Niederlande haben uns das vorgemacht. Ganz oben in der Dringlichkeit steht die Verständigung auf eine nationale Digitalisierungsstrategie. Die Experten wiesen darauf hin, dass dies zum einen wegen des drohenden Verlustes von Filmwerken geboten ist.

 

Daneben eröffnet eine rasche Digitalisierung aber auch teilweise Refinanzierungsmöglichkeiten durch neue Geschäftsmodelle. Diese Chancen müssen so schnell wie möglich genutzt werden. Die SPD fordert die Bundesregierung auf, insbesondere für ein nationales Digitalisierungsprogramm das Modell einer Public-private-Partnership zu prüfen, das kommerzielle Geschäftsmodelle zur Filmerbeauswertung mit einer öffentlichen Anschubfinanzierung verbindet.