Pressemitteilung

Bundesregierung muss deutsches Steinkohlefinanzierungsgesetz in Brüssel verteidigen

Anlässlich der Vorschlages der Europäischen Kommission für eine Ratsverordnung über Stilllegungsbeihilfen für Kohlebergwerke erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil und der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann:

Eine Umsetzung des Vorschlages der Europäischen Kommission, der ein Ende der Betriebsbeihilfen für Steinkohlebergwerke ab dem 15. Oktober 2014 vorsieht, bedeutet das Ende des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 2007. Die Verantwortung für die Absicherung des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes auf europäischer Ebene liegt bei der deutschen Bundesregierung, erklären Hubertus Heil und Rolf Hempelmann.

 

Eine Umsetzung des Vorschlages der Europäischen Kommission, der ein Ende der Betriebsbeihilfen für Steinkohlebergwerke ab dem 15. Oktober 2014 vorsieht, bedeutet das Ende des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 2007. Mit diesem Gesetz hat die große Koalition seinerzeit eine Lösung für das viel diskutierte Thema Steinkohleförderung gefunden, die in Europa ihres gleichen sucht. Mit diesem Gesetz wird auch der Staat seiner Fürsorgepflicht für die vielen Beschäftigten gerecht. Deshalb muss die Bundesregierung unter der Führung von Kanzlerin Angela Merkel in Brüssel eine Regelung durchsetzen, die einen sozialverträglichen Ausstiegsprozess aus dem Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2018 ermöglicht und eine ergebnisoffene Revision im Jahr 2012 festschreibt. Die Verantwortung für die Absicherung des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes auf europäischer Ebene liegt bei der deutschen Bundesregierung.

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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