Bundesregierung missachtet erneut Mitwirkungsrechte des Bundestages
Die Mitgliedstaaten der Eurogruppe arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Ende März in Brüssel gefassten Beschlüsse. Insbesondere steht der permanente Rettungsschirm ESM, der 2013 seine Arbeit aufnehmen soll im Mittelpunkt des Interesses. Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung dem Bundestag einen völkerrechtlichen Vertrag zu dessen Etablierung vorlegen. Aber wieder kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlich geregelten Verpflichtung auf frühestmögliche Information nicht nach. Die derzeit laufenden Arbeiten am Vertrag für den neuen Rettungsschirm werden in einer "Task Force on coordinated action” der Eurogruppe geführt. Dort, sowie in anderen europäischen Parlamenten liegt bereits ein Entwurf für den Vertrag zur Etablierung des ESM vor.
Es wäre sehr verwunderlich, wenn der Bundesregierung ein solcher Entwurf nicht vorläge. Die Pflicht der Bundesregierung, frühestmöglich und umfassend zu unterrichten, bezieht sich aber auch auf nicht konsentierte Beratungsdokumente. Insofern ist es ungeheuerlich, wenn die Bundesregierung abermals ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Bei der Ausgestaltung des ESM sind zentrale haushalts- und finanzpolitische Kompetenzen betroffen. Um so wichtiger ist es daher für die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Bundestag stets in die Verhandlungen einbezogen wird. Die offensichtliche Geheimniskrämerei von Frau Merkel zerstört das letzte Quäntchen Grundvertrauen, dass wir ihr gegenüber in Europaangelegenheiten aufzubringen bereit sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen. Nur so hat der Deutsche Bundestag eine hinreichende Grundlage um seine Mitwirkungsrechte an anstehenden Entscheidungen effektiv auszuüben.