Bundesregierung bei Luftfracht-Sicherheit überfordert
Die schwarz-gelbe Bundesregierung schafft es nicht, bei der Luftfracht für ausrerichend Sicherheit zu sorgen. Obwohl im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der "Paketbombe aus dem Jemen" große Sicherheitslücken bekannt wurden und obwohl eine entsprechende EU-Luftsicherheitsverordnung seit 21 Monaten rechtswirksam ist, wird deren Umsetzung voraussichtlich nicht bis zum Stichtag im März umgesetzt sein, erklärt Uwe Beckmeyer.
Nachdem im letzten Jahr durch Medienberichte im Zusammenhang mit der sogenannten "Paketbombe aus Jemen" große Sicherheitslücken bei den Luftfrachtversendern bekannt wurden, ist es umso dringlicher, dass die EU-Luftsicherheitsverordnung Nr. 300/2008 in nationales Recht umgesetzt wird. Die Verordnung ist seit dem 29. April 2010 rechtswirksam und fordert insbesondere behördliche Zulassungsprüfungen von sogenannten "bekannten Versendern" zur Gewährleistung einer sicheren Lieferkette von Fracht, Post und Bordvorräten.
Der Status "bekannter Versender" war bisher leicht zu erreichen, es genügte die einfache Unterzeichnung einer Sicherheitserklärung und ihre Luftfracht musste nicht mehr durchleuchtet werden. Da es rund 60.000 solcher Versender gibt, ist dies eine große Sicherheitslücke, die mit der EU-Verordnung geschlossen werden soll.
21 Monate nach Rechtswirksamkeit der EU-Verordnung muss die Bundesregierung nun in einem von der SPD beantragten Bericht einräumen, dass sie erhebliche Probleme hat, diese Verordnung bis zum Stichtag 25. März 2013 umzusetzen. Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass rund 40 Prozent Luftfracht in Passagierflugzeugen transportiert werden, ist dies ein inakzeptabler Zustand.
Nach der Personalbedarfsermittlung des Bundesverkehrsministeriums besteht dringender Personalbedarf. Insgesamt fehlen 374 zusätzliche Stellen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2011 zwar 66 Planstellen entsperrt aber mit der Auflage, weitestmöglich Überhangpersonal des Bundes einzusetzen, versehen.
66 Stellen sind bei weitem nicht ausreichend, um eine fristgerechte Bearbeitung aller Anträge bis zum Stichtag 25. März 2013 durch das Luftfahrtbundesamt durchzuführen. Schon gar nicht können Rückstände abgearbeitet werden, die bei Vertretern der Industrie und von Logistikunternehmen zu zahlreichen Beschwerden geführt haben. Zusätzlich muss das fachfremde Personal, insbesondere aus der Wehrverwaltung, nun erst eingearbeitet und geschult werden. Der Einsatz dieses Personals ist frühesten zu Beginn des neuen Jahres möglich.
Fakt ist, dass das Personal bei weitem nicht ausreicht, ein ordentliches Audit-Verfahren für die 40.000 bis 65.000 erwarteten Anträge bis 2013 durchzuführen und damit auch die Sicherheit der Luftfracht zu gewährleisten.