Pressemitteilung

Bildung ist auch für Kinder ohne Aufenthaltsstatus Menschenrecht

Anlässlich der heutigen Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages zum SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Die bisherige in Deutschland geltende aufenthaltsrechtliche Meldepflicht hat fatale Folgen für Kinder, die ohne Aufenthaltsstatus hier leben. Da in einigen Bundesländern die Schulleiter verpflichtet sind, bei der Anmeldung den Aufenthaltsstatus des Kindes zu erheben, trauen sich in der Illegalität lebende Eltern nicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Angst entdeckt zu werden ist zu groß.

Wir wollen die Schulen von dieser Meldepflicht entbinden. Sie sind weder Polizei- und Ordnungsbehörden noch Behörden der Strafverfolgung. Originäre Aufgabe von Schulen ist die Erfüllung des Rechtes auf Bildung. Wir dürfen außerdem die Kinder nicht bestrafen, nur weil ihre Eltern sich für einen illegalen Aufenthalt entschieden haben. Das Menschenrecht auf Bildung muss hier stärker wiegen als das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Schließlich geht es hier - nach Schätzungen von Experten - um bis zu 30.000 in Deutschland illegal lebende Kinder.

Mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes kann der Bund den Ländern richtungsweisend die Entscheidung zur Entbindung aller Schulen von dieser Meldepflicht erleichtern. In einigen Ländern ist diese Übermittlungspflicht schon entfallen, in anderen aber nicht. Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre hier erstrebenswert.

Auch CDU/CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Befreiung der Schulen von der Meldepflicht ausgesprochen. Sie sind jetzt gefordert, auch in diesem Sinne zu handeln.

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  • 17. Wahlperiode
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1040
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