Beschäftigungschancengesetz - Gesetz mit mangelhafter Risikobegrenzung
Das von Bundesministerin von der Leyen auf den Weg gebrachte und in 1. Lesung am 17. Juni zu beratende Beschäftigungschancengesetz ist mangelhaft: Wichtige Regelungen laufen aus und werden nicht verlängert oder die Verlängerung kommt zu spät. Andere Regelungen wiederum werden so geändert, dass sie mehr Bürokratie zur Folge haben.
Der Arbeitsmarkt ist noch lange nicht aus der Problemzone der Finanz- und Wirtschaftskrise heraus. Entwicklungen, wie beispielsweise die sich abzeichnende krisenhafte Zuspitzung in Spanien deuten darauf hin. Drohendem Arbeitsplatzabbau und einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit steht schon heute ein Fachkräftemangel gegenüber.
Ärgerlich ist auch die unentschiedene und sehr zögerliche Haltung der Arbeitsministerin. Erst verzichtet sie monatelang darauf, die Sonderregelungen für die erleichterte Förderung der Kurzarbeit zu verlängern. Dann holt sie mit großem zeitlichem Verzug das Versäumte zumindest in Teilen nach und verlängert einige der befristeten Regelungen. Damit wurde wertvolle Zeit verplempert. Für Viele kommt die Entscheidung jedoch zu spät. Unternehmen haben ihre Entscheidung bereits getroffen.
Verantwortungslos ist auch, dass die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern im Rahmen des erfolgreichen Programmes WeGebAU nur für ein Jahr verlängert werden soll. Da wird Weiterbildung zur Sonntagsrede. Die Folgen des demographischen Wandels enden nicht am 31. Dezember 2011. Wer jetzt das Ende der Förderung plant, der riskiert, dass wir in einigen Jahren beides haben: Fachkräftemangel und Arbeitsuchende, die nicht über die notwendigen Qualifikationen für eine Beschäftigung verfügen.
Auch neue Bürokratie hilft nicht weiter. Neuregelungen zu den Transfergesellschaften und zum Transferkurzarbeitergeld führen dazu, dass das Instrument an Leistungsfähigkeit verliert und mehr statt weniger Bürokratie erzeugt. Den wenigen Vorteilen stehen zu viele Nachteile gegenüber.
Gute Arbeitsmarktpolitik geht anders.