Anlegerschutzgesetz – Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet
Die von der schwarz-gelben Bundesregierung groß angekündigte "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" ist zu einer bedingungslosen Kapitulation vor den Anbietern von Finanzprodukten geschrumpft. Nachdem Bundesfinanzminister Schäuble bereits Anfang März 2010 detaillierte Eckpunkte für eine stärkere Regulierung vorstellte, verging ein halbes Jahr, bis sich die Ressorts auf einen Gesetzentwurf einigen konnten. Das Ergebnis ist mehr als kläglich. Zahllose Interessengruppen haben die ursprünglichen Vorschläge entschärft und verwässert, bevor der Deutsche Bundestag sie jetzt zu Gesicht bekam.
So bleibt vieles beim Alten: Kein Fortschritt bei der notwendigen Stärkung der Honorarberatung, der Schaffung eines "Marktwächters Finanzen" und der Streichung von Sonderverjährungsfristen zum Nachteil der Anleger. Auch die Neuerungen im Bereich des Produktinformationsblattes und die Anforderungen an Bankberater gehen nicht weit genug.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und FDP noch vereinbart, den Grauen Kapitalmarkt der staatlichen Finanzaufsicht zu unterstellen. Nach Intervention der Lobby und des Bundeswirtschaftsministers Brüderle wurden diesbezügliche Regelungen aus dem vorliegenden Regierungsentwurf gleich komplett gestrichen. Zwar hat Bundesfinanzminister Schäuble hierzu ein neues Gesetz angekündigt. Doch der Graue Kapitalmarkt soll dabei über das Gewerberecht reguliert werden, was die Gewerbebehörden völlig überfordern würde. Folgerichtig lehnt auch der Bundesrat diese Überlegungen strikt ab.
Auf der Strecke bleibt der Anlegerschutz. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem "Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen" eine wirkungsvolle Alternative vorgelegt.