Anlegerschutzgesetz – Regierung muss nachsitzen
Die Koalitionsfraktionen müssen den Gesetzentwurf ihrer Regierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts im parlamentarischen Verfahren umfangreich nachbessern. Dies hat die heutige Anhörung erwartungsgemäß bestätigt.
Bei den Sachverständigen fielen die meisten Vorschläge der Bundesregierung schlicht durch. Die Regelung zur Verbesserung der Beteiligungstransparenz war stark umstritten und auch die geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Falschberatung konnten nicht überzeugen.
Nachsitzen muss die Regierung auch zum Thema Offene Immobilienfonds. Der Gesetzentwurf unterscheidet nur unzureichend zwischen privaten und institutionellen Anlegern. Ziel muss es aber sein, die Spekulation institutioneller Anleger mit Immobilienfonds einzudämmen, ohne Kleinanlegern eine attraktive Anlagemöglichkeit zu nehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird keine Regelung akzeptieren, die dieser Anforderung nicht Rechnung trägt.
Den eigentlichen Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs aber werden die Koalitionsfraktionen wohl nicht beheben: Entgegen der ursprünglichen Absicht von Finanzminister Schäuble wurde die dringend erforderliche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Regierung, allen voran Bundeswirtschaftsminister Brüderle, hat hier vor der Lobby kapituliert. Der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern bleibt bis auf Weiteres auf der Strecke.