Pressemitteilung

Änderungen zum Verbraucherinformationsgesetz greifen zu kurz

Anlässlich der Beratung eines Entwurfes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes im Kabinett erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle des Verbraucher­informationsgesetzes ist mutlos, lückenhaft und enthält sogar Ver­schlechterungen. Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher spielt für Schwarz-Gelb keine Rolle. Aber ohne Markttransparenz haben Verbraucher keine Marktmacht, erklärt Elvira Drobinski-Weiß.

 

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist mutlos, lückenhaft und enthält sogar Verschlechterungen: So können die zuständigen Behörden demnächst Auskunftsanträge ablehnen, wenn ihre Bearbeitung die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben beeinträchtigt: Statt Auslegungsschwierigkeiten auszuräumen, werden hier neue geschaffen, die zu Lasten der Verbraucher gehen können.

 

Zudem sollen auch Auskünfte über Rechtsverstöße demnächst kostenpflichtig werden, wenn der Aufwand 1000 Euro übersteigt. Bisher sind solche Auskünfte grundsätzlich kostenlos. Dies mit den Kosten für die öffentlichen Haushalte zu begründen, ist unehrlich. Denn die Kosten entstehen, weil Schwarz-Gelb sich weigert, die Wirtschaft selbst zur Information zu verpflichten.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich einen Auskunftsanspruch gegenüber den Anbietern bekommen. Dies war bereits 2006 auf Initiative der SPD beschlossen worden. Die Unternehmen waren zunächst aufgefordert worden, selbst Vorschläge zu erarbeiten, wie sie Verbrauchern relevante Informationen zum Beispiel über Eigenkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zugänglich machen. Nach nunmehr fünf Jahren fehlen heute immer noch brauchbare Vorschläge. Wir fordern, dass der Informationsanspruch gegenüber der Wirtschaft endlich gesetzlich festgeschrieben wird. Aber der Entwurf der Bundesrgierung zur Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes enthält nichts dergleichen. Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen? Fehlanzeige.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung grundsätzlich veröffentlicht werden - auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen. Aus Lebensmittel- und Futtermittelskandalen wie Dioxin müssen endlich Konsequenzen gezogen werden. Die amtliche Überwachung wird öffentlich finanziert. Doch Ergebnisse unterhalb der Grenzwerte sollen der Öffentlichkeit nach dem Regierungsentwurf weiterhin vorenthalten werden. Veröffentlichung aller amtlichen Kontrollergebnisse? Fehlanzeige.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert zudem die Ausweitung des Auskunftsanspruchs der Verbraucherinnen und Verbraucher auf alle Produkte und Dienstleistungen. Doch nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll wegen der fehlenden amtlichen Marktüberwachung das Verbraucherinformationsgesetz für Dienstleistungen nicht gelten. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Die Behörden können nicht informieren, die Anbieter werden nicht in die Pflicht genommen, und die Verbraucher zahlen die Zeche. Auskunftsanspruch für Dienstleistungen? Fehlanzeige.

 

Fehlanzeige auch bei Informationen über ethische, soziale und ökologische Belange und Produktionsbedingungen: Aus einem Entwurf vom Januar 2001 ist die entsprechende Passage ersatzlos gestrichen worden. Transparenz ist Fehlanzeige bei Schwarz-Gelb. Aber ohne Markttransparenz haben Verbraucherinnen und Verbraucher keine Marktmacht.

 

 

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