Pressemitteilung

Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen, die einen stetigen Anstieg der befristeten Arbeitsverhältnisse zeigen, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Zahlen zeigen, dass Befristungen meist einseitig im Interesse der Arbeitgeber liegen. Fast neun Prozent aller Arbeitsverträge sind befristet. Nur 2,5 Prozent legen selbst Wert auf die Befristung, die Übrigen hätten lieber eine Daueranstellung.

Diese hohe Zahl der Befristungen ist keineswegs immer unternehmerisch geboten. Teilweise nutzen Arbeitgeber einfach die rechtliche Möglichkeit zur Befristung, um damit Kündigungsschutzfragen zu umgehen.

Wir Sozialdemokraten setzen uns traditionell ein für unbefristete und sozial abgesicherte Arbeit. Dies ist wichtig für die Lebensplanung der Menschen. Wer sich von Job zu Job hangelt, kann bestimmte Projekte im Leben schwer angehen. Die Familienplanung wird oft hinten angestellt, größere Anschaffungen werden seltener gewagt, man bekommt kaum Kredite bewilligt. Studien belegen zudem, dass befristet Beschäftigte oft schlechter bezahlt werden und sich seltener weiterbilden.

Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung im Arbeitsrecht muss abgeschafft werden. Dies stand sogar im letzten Koalitionsvertrag. Darüber hinaus sollen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich des Umfangs von Befristungen im Betrieb verbessert werden. Die SPD wird dazu noch vor dem Sommer einen Antrag vorlegen.

Paragraf 14 Absatz 1 Teilzeit-Befristungsgesetz (TzBfG) nennt beispielhaft acht Sachgründe für eine Befristung. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, so dass auch andere Gründe die Befristung sachlich rechtfertigen können. Dies muss reichen. Alle in der Realität relevanten Eventualitäten können damit abgedeckt werden. Die in Absatz 2 darüber hinaus ermöglichte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes für bis zu zwei Jahre ist unnötig und setzt die falschen Anreize.

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  • 17. Wahlperiode
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364
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