20 Jahre Kommunalverfassung in den neuen Ländern – Stärkung der Demokratie vor Ort
Die Verabschiedung einer demokratischen Kommunalverfassung, das "Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landreise der DDR" am 17. Mai 1990, hatte historische Bedeutung. Volkskammermitglieder und viele an der Erarbeitung beteiligte Bürgergruppen - aber auch aus den alten Bundesländern beteiligte Experten - bewerteten damals wie heute das Gesetz als "Kernstück" der begonnenen Verwaltungsreform. Daneben war es ein "den deutschen Einigungsprozess beförderndes Element".
Mit dem Gesetz wurde eine wesentliche Grundlage des bis 1989 herrschenden DDR-Staates, die bis dahin zentralistische, bürokratische und dem Willen der SED-Regierung unterworfene Führung des Landes, aufgehoben. Für die Kommunen bedeutete dies: sie erhielten das ihnen im Zuge der Auflösung der fünf Ost-Länder 1952 genommene Selbstverwaltungsrecht zurück. Dies schuf neues Selbstbewusstsein auch bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Kernstück des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise der DDR war die eigenverantwortliche Finanzplanung, Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dafür konnten nun auch Gemeindesteuern, Abgaben sowie Gebühren erhoben werden. Daneben wurde erstmalig eine Bürgerbeteiligung eingeführt. Die Kommunen der Neunen Länder haben Ihre Möglichkeiten, wie schwierige 20 jährige Aufbauarbeit umfassend wahrgenommen. Angesichts gesunkener Steuereinnahmen seit 2009 und weiterer Belastung durch das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung bis 2014 um rund 1,1 Milliarden Euro sollte sich die Gemeindefinanzkommission unter Bundesfinanzminister Schäuble ehrlich fragen: Welche Maßnahmen dienen dazu, die vor 20 Jahren errungene kommunale Selbstverwaltung zu stärken, anstatt sie auf kaltem Wege, zum Beispiel durch die Abschaffung der Gewerbesteuer, wieder "einzufrieren".