„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ausdrücklich. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte die Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg politisch unterstützt. Das heutige Urteil des BVerfG zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreter/innen in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung.“
O-Ton von Martin Dörmann
Verfassungsgericht bekräftigt Gebot der Staatsferne des Rundfunks
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil verkündet, dass mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung, sagt Martin Dörmann, medienpolitischer Sprecher der Fraktion.