Mit dem Gesetz soll nun Licht in die dunklen Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen in Steueroasen gebracht werden (Drs. 18/11132, 18/11184). Dazu werden die Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen erweitert. Künftig muss der Erwerb von direkten und indirekten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften angezeigt werden. Banken müssen künftig mitteilen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können sie für mögliche Steuerausfälle haftbar gemacht werden.

Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden werden verbessert. Das steuerliche Bank-geheimnis wird aufgehoben. Die Möglichkeiten des Kontenabrufs werden ausgebaut. Die Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen wird in den Katalog der schweren Steuerhinter-ziehung aufgenommen. Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Den Banken werden strengere Pflichten zur Identifikation ihrer Kunden auferlegt. Diese Pflichten erstrecken sich nicht mehr nur auf Kontoinhaber und Verfügungsberechtigte, sondern auch auf die oftmals im Hintergrund stehenden wirtschaftlich Berechtigten: Neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum muss künftig auch die steuerliche Identifikationsnummer festgestellt werden. Das erleichtert Kontoabfragen durch die Finanzbehörden.

Auf Druck der SPD-Fraktion wurde das Gesetz um eine Meldepflicht der Banken über Konten ohne eindeutige Identifikationsmerkmale ergänzt. Um Alltagsgeschäfte nicht unnötig zu belasten, haben die Abgeordneten Kreditkonten für Verbraucherkredite bis zu 12.000 Euro von der Pflicht zur Erhebung der steuerlichen Identifikationsnummer ausgenommen.