Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) erwähnt neben Blindheit und Gehörlosigkeit explizit die Taubblindheit und unterstreicht daher deren eigenständige Bedeutung. Schätzungen des Gemeinsamen Fachausschusses taubblind/ hörsehbehindert (GFTB) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. geht von ca. 6000 Betroffenen bundesweit aus.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, ein Merkzeichen „Taubblind“ (TBI) für die Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis einzuführen. Taubblinde sollen die gleichen Rechte wie andere Schwerbehinderte haben. Die Verständigung und Beratung von Taubblinden soll gefördert werden. Bei der Eingliederungshilfe muss gemeinsam mit den Bundesländern die Bedarfsermittlung für Taubblinde vereinheitlicht werden. Gesetzliche Krankenkassen und Träger von Eingliederungshilfe und Rehabilitation sind für den Bedarf von Taubblinden zu sensibilisieren. Auch die Richtlinien für Hilfsmittel sollen ergänzt werden. Schließlich sind diese Maßnahmen in den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.