Es handelt sich dabei um Regelungen zu mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten. So wird das sogenannte Country-by-Country-Reporting eingeführt: Große international tätige Unternehmen werden dabei verpflichtet, über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und Steuerzahlungen in den einzelnen Ländern zu berichten.

Die SPD-Fraktion hat in den Gesetzesberatungen für die Umsetzung einer weiteren zentralen Empfehlung des OECD-Aktionsplanes gesorgt. Es geht dabei um die Schließung einer Lücke zwischen zwei nationalen Steuersystemen, durch die ein doppelter Abzug desselben Aufwandes im In- und Ausland möglich wurde.

Entlastung bei der Einkommensteuer

Das Gesetz wurde außerdem um Maßnahmen zur Entlastung der Einkommensteuerzahler und ihrer Familien sowie zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression ergänzt. Dazu werden der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld in den Jahren 2017 und 2018 erhöht. Außerdem wird der Kinderzuschlag angehoben.

Um schleichende Steuererhöhungen durch das Zusammenwirken von Lohnsteigerungen, Inflation und progressivem Steuertarif zu verhindern, wird der Einkommensteuertarif ebenfalls in den Jahren 2017 und 2018 abgesenkt. Diese Maßnahmen führen insgesamt zu einem Entlastungsvolumen von 6,2 Milliarden Euro.