Am Donnerstagmorgen hat der Bundestag über einen neu eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz, beraten. Damit sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (so genannte KMU) von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Dazu gehören insbesondere Schwellenwerte für verschiedene Statistikgesetze und Aufzeichnungspflichten, sodass mehr kleine Unternehmen und Existenzgrüner als bisher von statistischen Meldepflichten befreit werden.
Außerdem werden im Steuerrecht Pauschalierungsgrenzen angehoben (z. B. für geringfügig Beschäftigte von 62 auf 68 Euro) und Mitteilungspflichten reduziert. Flankiert wird das Bürokratieentlastungsgesetz von einer „One in, one out“-Regelung, die das Kabinett auf untergesetzlicher Ebene erlassen hat. Damit soll erreicht werden, dass der Erfüllungsaufwand aus gesetzlichen Pflichten insgesamt nicht weiter steigt. Für jedes neue Gesetz soll quasi eine bestehende Belastung wegfallen.
Kommunaler Investitionsfonds aufgelegt
Mit der Gesetzesvorlage entlastet die Koalition die mittelständische Wirtschaft um rund 744 Millionen Euro pro Jahr. Das ist, nachdem schon die letzte Große Koalition drei Mittelstandsentlastungsgesetze verabschiedet hatte, ein weiterer wesentlicher Entlastungsschritt. Die Wirtschaftsverbände begrüßen das Vorhaben.
Zur 2./3. Lesung in der kommenden Woche wird es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geben, der weitere Entlastungen vorhält.
Bei der 1. Lesung am Donnerstagmorgen sagte die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium, Iris Gleicke, dass es künftig mehr private-öffentliche Partnerschaften geben solle. Sie verwies auch auf den neu geschaffenen kommunalen Investitionsfonds, der zusätzliche Mittel in Höhe von 3, 5 Milliarden Euro beinhaltet.
Andrea Wicklein, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betonte, dass Bürokratie an manchen Stellen durchaus notwendig sei, etwa um klare Regeln zu setzen. Sie ergänzte, dass es aber mit dem vorliegen Gesetzentwurf mehr als 20 Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) gebe, die ein Entlastungsvolumen beinhalten, von dem besonders die Mittelstandswirtschaft profitiere. Als ein Beispiel nannte sie die Vereinfachung bei der Lohnsteuer.
Wicklein: „Die SPD-Fraktion wird in der Koalition beim Bürokratieabbau entschlossen die nächsten Schritte gehen.“ Sie forderte auch Bürgerinnen und Bürger auf, Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen.