Leistungsschutzrecht ist schlichtweg nicht notwendig

Zypries, Brigitte (Foto: studio kohlmeier berlin)

Stand:
02.08.2012
Arbeitsgruppen:
Kultur und Medien, AG der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
Abgeordnete/r:
Brigitte Zypries
Themen:
Medien/Internet
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Internetfreiheit

Die SPD-Bundestagsfraktion bekräftigt ihre Kritik an dem von der Regierung geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage. Auch der neue Referentenentwurf räumt die Bedenken gegenüber möglichen "Nebenwirkungen" des Gesetzes und seiner Sinnhaftigkeit nicht aus. Brigitte Zypries, zuständige Berichterstatterin im Ausschuss Kultur und Medien und Unterausschuss Neue Medien, erläutert, warum die SPD das geplante Gesetz ablehnt.

Das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht von Presseerzeugnissen ist seit Monaten in der Kritik. Schon in der letzten Sitzung des Unterausschusses Neue Medien im Juni war es Koalitionsvertretern nicht gelungen, die zahlreichen offenen Fragen zu beantworten und die erheblichen Bedenken auszuräumen.  Das Bundesjustizministerium hat nun in der vergangenen Woche einen neuen Referentenentwurf zur Abstimmung in die anderen beteiligten Ressorts geschickt. Aus dem Entwurf geht hervor, dass nur noch Suchmaschinen von dem Gesetz betroffen sein sollen: ein "Lex Google". Ursprünglich sollte das Leistungsschutzrecht alle kommerziellen Nutzungsformen von Presseerzeugnissen erfassen. Es soll den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet erhöhen und ihre Nutzung regeln. Der erste Entwurf zum Gesetz sah vor, dass gewerbliche Internetanbieter, wie zum Beispiel Nachrichtenseiten und Suchmaschinen, in Zukunft an Verlage dafür zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte nutzen. Auch dann, wenn ein Text nur verlinkt und ein kleiner Abschnitt davon angezeigt wird.


Doch auch der neue Entwurf räumt die Bedenken gegenüber dem Gesetz nicht aus. Im Gegenteil: die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes zu erklären und die zahlreichen Bedenken auszuräumen, dürfte mit der nunmehr überarbeiteten Fassung „wohl gänzlich unmöglich“ geworden sein, sagt die SPD-Justizexpertin Brigitte Zypries. Laut Zypries sei das Vorhaben gänzlich unsinnig: „Wozu brauchen wir ein Gesetz, wenn es für die Verlage doch heute schon mit Hilfe einer einfachen technischen Routine möglich ist, ihre Inhalte aus den Ergebnissen von Suchmaschinen ausnehmen zu lassen und auch so genannte Snippets zu verhindern, wenn sie es denn wollen?“


Die SPD teile die Kritik, die nach Bekanntwerden des Referentenentwurfes besonders von Netzaktivistinnen und –aktivisten in sozialen Netzwerken geäußert wurde.  „Es bedarf keiner neuen Schutzrechte, eine Stärkung der Verfahrensrechte wäre ausreichend und viel sachgerechter“, bekräftigt Zypries, die im Unterausschuss Neue Medien zuständige Bericherstatterin für die SPD ist.  Ein solches neues Leistungsschutzrecht sei von erheblichen „Nebenwirkungen“ begleitet, könne die Informationsfreiheit einschränken und wiederspräche den Grundprinzipien des Netzes. Die Bundesregierung ignoriere jedoch diese Unsicherheiten, kritisiert Zypries. Laut dem Gesetzentwurf sollen auch kleine Teile von journalistischen Texten, so genannte Snippets, explizit geschützt werden. Darunter können selbst Links fallen, wenn diese die Überschrift eines Artikels beinhalten. Brigitte Zypries gibt zu Bedenken, ob es tatsächlich im Interesse der Verlage sei, wenn in Zukunft Presseangebote von Suchergebnissen ausgenommen seien.


Auch in Sachen Leistungsschutzrecht zeigt sich die schwarz-gelbe Koalition wieder einmal unneins. Seitens der Unionsfraktion wird der Entwurf als „offensichtlich noch nicht ausgereift“ kritisiert und eine massive Ausweitung des Leistungsschutzrechtes und eine Rückkehr zum ursprünglichen Entwurf gefordert. Damit einhergehen würden allerdings deutlich weitere „Kollateralschäden“. Eine massive Rechtsunsicherheit würde zu erheblichen Einschränkungen der freien Kommunikation im Internet führen und könnte in einer neuen Abmahnwelle resultieren. Brigitte Zypries betont, dass die SPD-Bundestagsfraktion das Leistungsschutzrecht weiterhin ablehnt: „Ein solches Gesetz ist schlichtweg nicht notwendig.“

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