Bereits ein Blick in die Wahlprogramme von Union und FDP lässt vermuten, dass die schwarze Ampel die Pflicht, Arbeitszeiten aufzuschreiben, aushöhlen will. Die schwarz-gelb-grüne Koalition in Schleswig-Holstein hat dazu schon einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgelegt. Damit wäre es für schwarze Schafe unter den Arbeitgebern leichter, Teilzeitbeschäftigten den Mindestlohn vorzuenthalten, indem sie Arbeitsstunden einfach unter den Tisch fallen lassen. Betroffen wären vor allem Frauen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Der Mindestlohn darf nicht aufgeweicht werden. Die Pflicht, Arbeitszeiten zu dokumentieren, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Nur so ist eine wirksame Überprüfung durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls möglich.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dazu bereits einen Antrag im Bundestag vorgelegt. Darin fordern die SPD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, alle Vorhaben abzulehnen, die das Mindestlohngesetz aushöhlen. Statt dessen soll der Zoll mehr Mitarbeiter bekommen, um wirksamer kontrollieren zu können.

„Die SPD wird im neuen Bundestag dagegen kämpfen, wenn die schwarze Ampel zentrale Errungenschaften für mehr soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung zu Lasten von Arbeitnehmern und Frauen rückabwickelt,“ sagt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann. Und stellt ernüchtert fest: „Arbeitnehmerrechte haben in der schwarzen Ampel keinen Platz.“

Antrag: Keine Aufweichung des erfolgreichen gesetzlichen Mindestlohns