Die „Europäischen Betriebsräte“ (EBR) bilden die Arbeitnehmervertretung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union. Sie gelten als Kernstück der sozialpolitischen Gesetzgebung in der EU. Seit Bestehen der ersten Richtlinie aus dem Jahr 1994 sind die Europäischen Betriebsräte zu einer Erfolgsgeschichte der sozialen Dimension Europas geworden.  Mittlerweile gibt es sie in über 900 internationalen Unternehmen.

Nach langen und zähen Verhandlungen wurde die Richtlinie im Jahr 2009 neu gefasst. Damit werden die Rechte der Europäischen Betriebsräte gestärkt. Mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes werden die Neuregelungen in deutsches Recht übernommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist allerdings der Ansicht, dass die Arbeit der Europäischen Betriebsräte noch wirksamer gestaltet werden könnte. Aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hat der Gesetzentwurf zur Umsetzung drei Richtlinie entscheidende Mängel:

  • Erstens müssen laut EU-Richtlinie wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Verstöße eingeführt werden. Die Regierung sieht jedoch lediglich eine Sanktionshöhe von 15.000 Euro vor. Der Fall Nokia Bochum hat gezeigt, dass viele Unternehmen dies aus der Portokasse zahlen. Die SPD fordert deutlich höhere Sanktionssummen, damit sie auch wirksam sind.
  • Zweitens verlangt die SPD einen Unterlassungsanspruch. Wenn ein Unternehmen den Europäischen Betriebsrat (EBR) nicht oder nicht rechtzeitig anhört oder unterrichtet, dürfen die getroffenen Entscheidungen bis zu einer Einigung nicht umgesetzt werden. Der EBR braucht ein Initiativrecht, um dies vor Gericht geltend zu machen - dieser Unterlassungsanspruch fehlt im Gesetz.
  • Drittens fordert die SPD-Fraktion ein Zutrittsrecht zu den einzelnen Unternehmensteilen für die Mitglieder der Europäischen Betriebsräte. Wenn ein ausländisches EBR-Mitglied die deutsche Belegschaft unterrichten will, darf es nicht am Betreten des Betriebs gehindert werden. Dieses Zutrittsrecht muss ins Gesetz geschrieben werden, wie Erfahrungen aus der Praxis zeigen.

In einer Expertenanhörung am vergangenen Montag unterstützten Fachleute aus der Praxis wie die EBR-Vorsitzende von British Airways diese Forderungen. "Ohne diese Verbesserungen werden die Europäische Betriebsräte nur auf dem Papier gestärkt. Sie brauchen aber einklagbare Rechte," erklärten die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Josip Juratovic.

Union und FDP wollten den Vorschlägen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine weiter gehende Stärkung der Europäischen Betriebsräte nicht mitgehen. Der SPD-Antrag wurde mit schwarz-gelber Mehrheit abgelehnt.