Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:
Der Bundestag beschließt Gesetz gegen Betrug bei Aus- und Weiterbildungspflichten der Berufskraftfahrenden und fordert Planungen zu Zentralregister der Ausbildungsstätten und bundeseinheitlichem Fahrerqualifizierungsausweis ein.
„Die Transport- und Logistikbranche ist auf nachweisbar gut qualifizierte Berufskraftfahrende angewiesen. Nachweise zu deren Aus- und Weiterbildungen werden jedoch immer wieder ausgestellt, obwohl die vorgeschriebenen Weiterbildungspflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt wurden. Die Überwachung der Ausbildungsstätten gestaltet sich jedoch sehr schwierig. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes wird auf diese Probleme reagiert. Die Kontrolle soll vereinfacht werden und es werden härtere Sanktionen angedroht. So werden wir die schwarzen Schafe der Branche treffen und den ehrlichen Fahrerinnen und Fahrern, Unternehmen und Fahrschulen helfen.
Wir gehen aber weiter. Erst mit moderner Kommunikations- und Datenbanktechnik werden wir den Betrugsmöglichkeiten wirklich einen Riegel vorschieben. Deshalb brauchen wir einheitliche Anerkennungs- und Überwachungssysteme, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten mit Teilnehmerdokumentation und einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95.
Mit den heutigen Beschlüssen auf Initiative der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode Planungsergebnisse vorzulegen, um gesetzgeberisch tätig werden zu können.“