Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

Der Deutsche Bundestag befasst sich derzeit mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich, das ist das so genannte Nachhaftungsgesetz. Es führt eine Ausweitung der haftenden Masse ein, ohne die Konzerne inhaltlich beziehungsweise finanziell weitergehend zu belasten. Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als auch die SPD-Bundestagsfraktion drängen auf eine wie vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes noch in 2015.

„Auch wenn das Nachhaftungsgesetz mangels Einigung mit dem Koalitionspartner in dieser Woche nicht behandelt werden konnte, besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Verabschiedung noch in 2015. Selbst wenn dies mit einer extremen Fristverkürzung beim Bundesrat verbunden wäre, sollte eine Verschiebung ins kommende Jahr nicht riskiert werden. Eine aus den Reihen von CDU/CSU derzeit angestrebte Synchronisierung mit der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), deren Ergebnisse erst im Frühjahr 2016 zu erwarten sind, birgt mit Blick auf die Energiekonzerne das Risiko, dass die Haftungsmasse bei den betreffenden Unternehmen in unumkehrbarer Weise verkleinert wird. Auf diesem Weg riskiert der Koalitionspartner eine massive, milliardenschwere Mehrbelastung des Steuerzahlers, für die er letztlich auch die politische Verantwortung tragen wird. Im öffentlichen und somit gemeinsamen Interesse erwarte ich von unserem Koalitionspartner, sich der Verantwortung des Gesetzgebers wahrzunehmen und lösungsorientiert eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr zu ermöglichen.“