Pressemitteilung

Konsequent für mehr Tierschutz in Deutschland

Der Deutsche Bundestag beschließt heute mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes die verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen. Gegenüber dem bisherigen Stand setzen wir damit eine deutliche Verbesserung für den Tierschutz um. Gleichzeitig räumen wir mit dem Gesetz, dem aktuell laufenden Notifizierungsverfahren zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mehr Zeit ein.

Franziska Kersten, agrarpolitische Sprecherin:

„Mit der heutigen Änderung des Tierschutzgesetzes ermöglichen wir den zuständigen Behörden eine durchgehende Kontrolle, ohne permanent vor Ort sein zu müssen und damit einen deutlichen konsequenteren Tierschutz bei der Schlachtung. Die Veterinärbehörden haben künftig 30 Schlachttage Zeit, die Dateien von den Betrieben abzurufen, um sie dann speichern und auswerten zu können. Das Gesetz ermöglicht ihnen den Einsatz von KI, um die großen Datenmengen nach möglichen Verstößen durchsuchen zu können. Die oft stark ausgelasteten Behörden sollten von den technischen Möglichkeiten unbedingt Gebrauch machen, da es ihre Arbeit erleichtert und zu mehr Erkenntnissen führen kann.“

Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter:

„Aktuell öffentlich gewordene Misshandlungen von Schweinen in einem großen Schlachtbetrieb zeigen, wie wichtig eine vollständige Überwachung der Schlachtvorgänge und die systematische Auswertung der Daten sind. Genau deshalb beschließen wir dieses Gesetz. Überwacht wird der komplette Vorgang, das sind bis zu 11 Zwischenschritte vom Entladen, über die Betäubung bis hin zu den Schlachtarbeiten. Auch wenn kleine Betriebe nicht automatisch mitverpflichtet sind, umfasst die Videoüberwachung zukünftig den Schlachtvorgang von 90 Prozent aller Tiere, die in Deutschland geschlachtet werden. Gegenüber dem aktuellen Status ist das eine immense Verbesserung des Tierschutzes.

Mit dem Gesetz verlängern wir gleichzeitig die Frist für die verpflichtende Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und verschaffen uns die notwendige Zeit, den Dialog mit der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes fortzusetzen. Die ausländische Ware verpflichtend einzubinden, ist eine besondere Herausforderung. Das war uns von Anfang an bewusst. Die EU-Kommission hat uns in ihrer Antwort jedoch bereits Lösungswege aufgezeigt. Wir nutzen nun jede verfügbare rechtliche und fachliche Expertise, um die Kennzeichnung der Haltungsformen EU-rechtskonform umzusetzen.“

Stand
Legislatur
  • 21. Wahlperiode
PM-Nummer
191
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