Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Die Banken rechnen mit 500 Millionen Euro Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Cum/Cum-Geschäften. Dies ist nur ein Bruchteil des entstandenen Steuerschadens. Sollte sich die Einschätzung der Banken bestätigen, muss konsequenter gegen diese Steuerumgehung vorgegangen werden.

„Cum/Cum-Geschäfte, bei denen die Dividendenbesteuerung umgangen wurde, führten zu einem Steuerschaden in der Größenordnung eines zweistelligen Milliardenbetrags. Das Steuerschlupfloch wurde 2016 geschlossen Nach einer Umfrage der Bundesanstalt für Finanzleistungen rechnen die Banken im Zusammenhang mit rechtswidrigen Cum/Cum-Gestaltungen aus der Vergangenheit mit Steuernachzahlungen und Strafzahlungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Die erwarteten Nachzahlungen stehen somit in keinem Verhältnis zu den Steuerausfällen.

Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt den Standpunkt, dass die Geschäfte illegal waren, soweit sie der Steuervermeidung dienten, und die entgangenen Steuereinnahmen zurückgefordert werden müssen. Exfinanzminister Schäuble und die CDU-Länderfinanzminister sperrten sich zunächst gegen eindeutige und verbindliche Festlegungen, welche Altfälle als rechtswidrig eingestuft und verfolgt werden sollen. Die SPD-Finanzminister konnten erst nach schwierigen und konfliktreichen Verhandlungen eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen aller Länder gegen Cum/Cum-Gestaltungen durchsetzen.

Die relativ geringe Höhe der von den Banken erwarteten Steuernachzahlungen lässt befürchten, dass die Cum/Cum-Gestaltungen doch nicht mit ausreichender Konsequenz verfolgt werden. Sollte sich die Einschätzung der Banken bestätigen, müssen strengere Maßstäbe für das Vorgehen gegen rechtswidrige Cum/Cum-Gestaltungen festgelegt werden.“