Das Sanktionsrecht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss ge­ändert werden. Das hat auch eine Expertenanhörung im Bundestag bestätigt. Grundsätzlich bedarf es mehr Flexibilität. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, erklärt Anette Kramme.

 

Das Sanktionsrecht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss geändert werden. Dies haben zahlreiche Experten aus der Richterschaft, von DGB, Wohlfahrtsverbänden und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihren Beiträgen zur heutigen Anhörung bestätigt.

 

Als SPD sehen wir Änderungsbedarf insbesondere bei folgenden Punkten:

 

  • Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Sanktionen. Wenn ein Arbeitsuchender erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat, dann muss eine Sanktion auch zurückgenommen werden können.
     
  • Wir fordern eine weitergehende rechtliche Bewertung zur Prüfung der Frage, ob eine Sanktion das Existenzminimum einer Familie gefährdet.
     
  • Bevor eine Sanktion verhängt wird, muss vorher zwingend eine schriftliche Belehrung erfolgen. Die Neuregelung der schwarz-gelben Koalition, die unter bestimmten Voraussetzungen eine schriftliche Information für entbehrlich hält, schafft nur Rechtsunsicherheit.
     
  • Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sollten von den Sanktionen ausgenommen werden, weil sonst auch Familienangehörige in Haftung genommen werden für Fehlverhalten eines Einzelnen.
     
  • Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum Jugendliche härter sanktioniert werden als Ältere. Hier muss abgerüstet werden.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, hier Lösungsvorschläge zu präsentieren.