Der Bericht des Bundesrechnungshofes belegt detailliert, dass der seit 2007 mit der Gesundheitsreform gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu Lasten der anspruchsberechtigten Familien von den Gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren "nicht in einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln" umgesetzt wird. Viele dokumentierte Fallbeispiele belegen, dass der "Anschein von Willkür" bestehen muss. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine gesetzliche Klarstellung zu Gunsten der betroffenen Eltern und Kinder.
Trotz der skandalösen, restriktiven und intransparenten Bewilligungspraxis zu Lasten von Müttern, Vätern und Kindern will das Bundesgesundheitsministerium im Chor mit den Verbandsvertretern der Krankenkassen jedoch nur marginal nachbessern. Aussagen der Krankenkassenvertreter in den Medien, dass es "für die Politik weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit gäbe, regulierend einzugreifen" sind nachweislich falsch, da der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zu einer ausdrücklich entgegenstehenden Bewertung kommt.
Es war 2007 eine Initiative des Parlaments, den Rechtsanspruch der Familien mit der Gesundheitsreform gesetzlich zu verankern. Die Bewilligungspraxis der Krankenkassen missachtet diesen seit Jahren. Daher ist die vom Bundesrechnungshof empfohlene gesetzliche Klarstellung zwingend nötig. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen.