Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt werden die Straftatbestände verschärft und der Schutz von Kindern verbessert. So wird etwa der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen eingestuft.
Mit der deutlichen Erhöhung des Strafrahmens und dem Verbot von Kindersexpuppen bekämpfen wir konsequent sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.