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30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau
Der Bundestag hat die Errichtung der „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Das Gesetz ermöglicht einen schnellen Wiederaufbau und setzt die Insolvenzantragspflicht aus.30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau
Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.Filtern nach arbeitsgruppen:
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