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Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nimmt Arbeit auf
Der Paragraf 218, der das Abtreibungsrecht regelt, kommt auf den Prüfstand. Es ist gut, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihre Arbeit aufnimmt. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.Brauchen eine neue Diskussion über den §218 StGB
Die Mitglieder der Kommission, die unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, stehen fest. Es ist Zeit dafür, sagen Leni Breymaier und Carmen Wegge.Warum wir Paragraf 219a streichen
Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.Filtern nach arbeitsgruppen:
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