Mindestlohn flächendeckend
Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn- Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Frauenquote beschlossen
Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzun-gen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.
Mietpreisbremse wirkt
Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.
Mehr Rente
Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.
Pflegeversicherung ausgebaut
Menschen wollen in Würde und möglichst zu Hause alt werden. Deshalb haben wir die Pflegeversicherung reformiert. Pflegebedürftige erhalten seit 2015 bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte werden entlastet, Demenzkranke besser unterstützt. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden rund eine halbe Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.
Bessere Gesundheitsversorgung
Um jedem das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in seiner Nähe zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen durchgesetzt. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel wird die flächendeckende Präsenz von Ärzten im ländlichen Raum verbessert. Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzt-termin warten müssen. Die Krankenhausreform verbessert die Pflegesituation im stationären Bereich. Die Krankenhäuser erhalten 660 Millionen Euro mehr für Pflegepersonal.
Mehr Geld für Bildung
Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das die Bildungspolitik hemmende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz haben wir gelockert.
Kommunen entlastet
Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.
Flüchtlingspolitik
Zur Bewältigung der Flüchtlingslage haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kom-munen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.
Haushalte ohne neue Schulden
Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschul-dung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern auch Gestalten.
Hier lässt sich die komplette Broschüre herunterladen.
Vor der letzten Fraktionssitzung dieses Jahres resümiert Fraktionschef Oppermann die Erfolge der Sozialdemokraten in den letzten beiden Regierungsjahren - die Union habe da kein Tor erzielt.